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Steuererklärung, Teil 1: Das Finanzamt gibt euch mehr Zeit
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Steuererklärung

Steuererklärung, Teil 1: Das Finanzamt gibt euch mehr Zeit

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Du denkst schon mit Schrecken an die Steuererklärung 2019? Keine Sorge, denn seit dem vergangenen Jahr wurde die Abgabefrist vom 31. Mai auf den 31. Juli verschoben. Und Manche haben sogar noch mehr Zeit. Die wichtigsten Fragen rund ums Thema Steuererklärung beantworten euch die Experten von smartsteuer im folgenden Beitrag. 

Wer muss – und wer darf eine Steuererklärung abgeben?

Bevor wir euch gleich die neuen Termine für die Steuer ausführlich zeigen, müssen wir zuerst klären, wer sich an welchen Termin halten muss. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob du zur Abgabe verpflichtet bist oder es freiwillig tust.

Kurz gesagt: Wer in der Pflicht steht, hat weniger Zeit als ein freiwilliger Abgeber.

Wer ist also zur Abgabe einer Steuererklärung mit Frist verpflichtet? Gleich vorweg: Selbstständige, Rentner und Vermieter müssen immer eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Der betrug im Steuerjahr 2018 für Singles 9.000 Euro und für Ehepaare 18.000 Euro. Er stieg 2019 auf 9.168 (18.336) Euro an und liegt 2020 bei 9.408 (18.816) Euro.

Für alle anderen regelt Paragraph 46 im Einkommensteuergesetz alles. Und den fassen wir mal für dich verständlich zusammen. Eine Steuererklärung müssen unter anderem abgeben: 

  • Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Arbeitslohn mehr als 410 Euro Einnahmen haben, beispielsweise aus Vermietung oder Verpachtung.
  • Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, also eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und entweder die Steuerklassenkombination 3/5 oder beide die Steuerklasse 4 mit Faktor haben. Ebenfalls fällig ist das Paar, wenn einer auf Steuerklasse 6 gearbeitet hat.
  • Wer Lohnersatzleistungen von mindestens 410 Euro bezogen hat. Dazu gehören unter anderem Arbeitslosen-, Eltern-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld. Diese Bezüge sind zwar steuerfrei, können aber unter Umständen die Steuerlast erhöhen.
  • Wer sich einen Freibetrag auf seine Lohnsteuerkarte hat eintragen lassen, etwa weil der Arbeitsweg sehr lang ist. Dies gilt jedoch nicht für Kinderfreibeträge sowie Hinterbliebenen- und Behindertenpauschbeträge.
  • Wer im Steuerjahr bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt war.
  • Wer eine Abfindung vom ehemaligen Arbeitgeber erhalten hat, auf die die sogenannte Fünftelregelung Anwendung fand.
  • Wer dazu vom Finanzamt aufgefordert wird.

Wie du siehst, müssen einerseits recht viele eine Steuerklärung abgeben. Andererseits gibt es aber auch viele Ausnahmen. 

Steuererklärung: Frist hängt von mehreren Faktoren ab

Kommen wir nun zu der Abgabefrist der Steuererklärung, oder besser, den Abgabefristen.

  • Bist du gesetzlich zur Abgabe verpflichtet, muss deine Steuererklärung ab 2019 spätestens bis 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein. Fällt dieses Datum auf ein Wochenende, reicht der darauf folgende Montag.
  • Brauchst Du Unterstützung, weil Steuerangelegenheiten dir zu knifflig sind oder dir einfach die Zeit fehlt, kannst du einen Steuerberater hinzuziehen oder zum Lohnsteuerhilfeverein gehen. Dann rückt für die Steuererklärung die Frist um sieben Monate nach hinten. Deine Steuererklärung für das Jahr 2018 musste dann erst am 2. März 2020 beim Finanzamt sein. (Eigentlich am letzten Tag im Februar, aber der fällt in diesem Jahr auf ein Wochenende).
  • Wer nicht abgeben muss, hat so richtig Zeit! Bis zu vier Jahre nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres. 

Klingt doch gut, wird jetzt der ein oder andere sagen. Also warum sollte ich mich kümmern, wenn es nicht nötig ist?

Darum geht es im nächsten Abschnitt.

Darum solltest du freiwillig abgeben

Warum also kümmern? Ist doch super, wenn man sich gar nicht mit dem Thema befassen muss. Dann sei die Frage erlaubt: Verzichtest du gerne auf Geld? Wahrscheinlich nicht! 

Punkt 1: Überlege dir, weshalb so viele keine Steuerklärung abgeben müssen? Sicher nicht, weil der Staat dir Geld schenken will! Der Fiskus weiß, dass bei denen, die nicht abgeben müssen, wahrscheinlich nichts mehr zu holen ist. Im Gegenteil: In der absoluten Mehrzahl der Fälle bekommen sie Geld zurück. 500 Millionen Euro bleiben nach Schätzungen Jahr für Jahr in der Staatskasse. Geld, das eigentlich dir zusteht.

Punkt 2: Mach die Steuererklärung mit unserer Unterstützung. Du gehst keinerlei Risiko ein, denn zahlen musst du erst, wenn du die Erklärung zum Finanzamt schickst. Du siehst jedoch schon vorher, ob du tatsächlich Geld zurückbekommst. Und falls der unwahrscheinliche Fall eintritt – und du Steuern nachzahlen sollst: Kein Problem. Leg Einspruch ein und zieh gleichzeitig die Steuererklärung innerhalb eines Monats zurück. Dann ist es so, als ob du die Steuererklärung nie abgegeben hättest.

Punkt 3: Wenn du sehr spät abgeben hast, bekommst du sogar noch Zinsen auf deine Steuererstattung. Ab 15 Monaten nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres, erhältst du pro weiterem Monat 0,5 Prozent Zinsen – aufs Jahr gerechnet stolze sechs Prozent.

Steuererklärung: Frist verpasst – was tun?

Und wenn du den Termin verpasst hast? Gleich vorweg: Wer freiwillig abgibt, hat die bereits genannten vier Jahre Zeit. Wer in diesem Fall später kommt, den bestraft sprichwörtlich das Leben. Vorbei ist dann vorbei!

Aber wer abgeben muss? Beantrage eine Fristverlängerung, denn das ist möglich. Was es dabei zu beachten gibt:

  • Die Fristverlängerung muss vor Ablauf der eigentlichen Frist (31. Juli) dem Finanzamt vorliegen.
  • Es braucht einen guten Grund für die verspätete Abgabe. Beispiele sind: ein Umzug, eine längere Dienstreise oder ein Auslandsaufenthalt, langwierige Krankheiten oder Unterlagen, die du unverschuldet noch nicht erhalten hast.

Und wie läuft das konkret? Du kannst entweder einen Brief aufsetzen und ans Finanzamt schicken. Oder du schickst eine E-Mail. Dies reicht aus, um eine Fristverlängerung (in der Regel)um vier Monate zu erhalten. 

Und noch etwas zum Thema Frist: Noch bleibt dir Zeit bis Ende Juli. Aber wenn du jetzt schon absehen kannst, dass die Zeit nicht mehr reicht, beantrage gleich eine Fristverlängerung– oder mach die Steuererklärung gleich selbst.

Was droht bei Verspätung?

Ist  die Frist abgelaufen, wird es ab diesem Jahr ernst – oder zumindest ernster als zuvor. Hintergrund: Bis zum letzten Jahr lagen Sanktionen wegen der Verspätung vor allem im Ermessensspielraum des zuständigen Finanzbeamten. So war eine völlig Fristverlängerung recht problemlos möglich. Wie es in diesem Jahr und dem späteren Stichtag aussieht, lässt sich – ohne Erfahrungswerte – noch nicht endgültig sagen. Eigentlich soll es Fristverlängerungen nur noch in schwerwiegenden Fällen geben. Es ist aber andererseits schwer vorstellbar, dass das Finanzamt gleich im ersten Jahr der neuen Regelung die Daumenschrauben so fest anzieht.

Welche Sanktionen drohen?

  • Für jeden Monat, den du zu spät abgibst, werden 0,25 Prozent der festgesetzten Steuernachzahlung fällig, mindestens jedoch 25 Euro. Noch unklar ist, was passiert, wenn man die Steuererklärung „ohne Hilfe“ verspätet abgibt, und zwar vor der Frist „mit Hilfe“ (also dem 2. März 2020). Hier kann der Finanzbeamte den Verspätungszuschlag verhängen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Auch hier gibt es wieder einen Ermessensspielraum. Wer aber erst nach dem 2. März 2020 abgibt, muss definitiv zahlen. 
  • Wenn du eine Steuererstattung bekommst, kann das Finanzamt auf den Verspätungszuschlag verzichten, muss es aber nicht. Würde ja Sinn machen, denn man hat damit dem Staat schon einen zinslosen Kredit ermöglicht.
  • Für ganz schwerwiegende Fälle drohen zusätzlich ein Zwangsgeld, eine Steuerschätzung (die eigentlich nie zu deinen Gunsten ausfällt) und Verspätungszinsen.

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Eine Kooperation von KarriereBoost und smartsteuer:
Wir haben uns mit den Experten von smartsteuer zusammengesetzt, um euch alle wichtigsten Infos rund um die Steuererklärung geben zu können.