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Arbeitszeit verringern: Geht das einfach so?
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Arbeitszeit verringern

Arbeitszeit verringern: Geht das einfach so?

 Mirjam Maier
Mirjam Maier
Content Producerin

Du liebäugelst mit einer 4-Tage-Woche für eine bessere Work-Life-Balance? Doch wie stellst du das an? Darfst du deine Arbeitszeit einfach so verringern? Alle wichtigen Infos dazu findest du in diesem Beitrag.

Wann du eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen kannst

Wusstest du, dass du einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf die Verringerung deiner Arbeitszeit hast? Der Anspruch ist in § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Die Voraussetzung ist, dass du bereits länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt bist und das Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat (Azubis werden nicht mitgezählt).

Übrigens: Selbst, wenn du schon in Teilzeit arbeitest, hast du ein Recht darauf, deine Arbeitszeit weiter zu reduzieren. Denn der gesetzliche Anspruch gilt nicht für eine Vollzeitarbeit, sondern bezieht sich auf die Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

Wie du einen Antrag stellst

Damit du deine Arbeitszeit verringern kannst, musst du einen Antrag bei deinem Arbeitgeber stellen. Dieser muss schriftlich erfolgen, d. h. per Brief oder Mail. Eigenhändig unterschrieben muss der Antrag nicht zwingend sein. In deinem Antrag informierst du deinen Arbeitgeber über den gewünschten Beginn und den Umfang der Arbeitszeitverringerung. Du solltest außerdem die Verteilung deiner gewünschten Stunden angeben, ein Muss ist es aber nicht.

Dein Arbeitgeber kann deinen Antrag nur ablehnen, wenn diesem betriebliche Gründe entgegenstehen. Seine Entscheidung muss er dir spätestens einen Monat vor deinem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung schriftlich zukommen lassen.

Das solltest du bedenken

Wenn du deine Stunden reduzieren willst, solltest du Folgendes im Blick behalten:

  • Ein Antrag auf weitere Reduzierung deiner Stunden ist frühestens nach zwei Jahren wieder möglich.
  • Hast du die Verringerung deiner Stunden erwirkt, kannst du nur mit der Zustimmung deines Arbeitgebers zurück zu einer Vollzeitstelle.

Besonderheit: Die Brückenteilzeit

Du möchtest deine Arbeitszeit nicht dauerhaft reduzieren? Dann kommt für dich vielleicht die Brückenteilzeit infrage. Die Brückenteilzeit gibt es seit 2019 und ermöglicht es dir, deine Arbeitszeit in einem zuvor definierten Zeitraum zu reduzieren und danach zu deiner vorher üblichen Arbeitszeit zurückzukehren. Arbeitest du bereits länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten (Auszubildende werden nicht mitgerechnet), hast du einen Anspruch auf die Arbeitszeitreduzierung. Die Brückenteilzeit muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen.

Formvorschrift und Fristen des Antrags entsprechen denen der dauerhaften Arbeitszeitverringerung. Wie auch beim Antrag auf dauerhafte Reduzierung der Stunden kann der Arbeitgeber den Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen. Interessant ist, dass du nach einer genehmigten Brückenteilzeit eine erneute Brückenteilzeit beantragen kannst. Allerdings gilt eine Wartezeit von einem Jahr zwischen zwei Brückenteilzeiten. In dieser Zeit musst du wieder deine vertraglich vereinbarten Stunden leisten.

Weist dein Arbeitgeber deinen Antrag aus berechtigten betrieblichen Gründen zurück, gilt eine Wartezeit von zwei Jahren, bis du einen erneuten Antrag stellen kannst. Haben bereits zu viele deiner Kollegen von der Brückenteilzeit Gebrauch gemacht und dein Arbeitgeber lehnt deinen Antrag mit dieser Begründung ab, gilt eine Wartezeit von einem Jahr, bis du es erneut versuchen kannst.